Die Kanzlei

Die deutsche Rechtsanwaltskanzlei MERENYI wurde 2006 von Stefanie Merenyi gegründet. Nachdem sie bereits über eine abgeschlossene Ausbildung als Chemisch-technische Assistentin sowie über einen Studienabschluss als Diplom-Informationswirtin in der Studienrichtung Chemie-Information (Fachhochschule Darmstadt) verfügte, studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt/Main (1999-2003). Parallel zu diesem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe sofia. Hier wirkte sie u. a. an juristischen Gutachten zu verschiedenen Gesetzen und Gesetzesvorhaben auf Bundes- wie auf europäischer Ebene mit (u. a. REACH, Regulierung nanoskaliger Stoffe, etc.). Nach dem Abschluss beider Staatsexamen erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und ließ sich als selbstständige Rechtsanwältin nieder.

Von Beginn an verfolgte sie ein spezielles Boutique-Konzept, das auf die Bereitstellung derjenigen Rechtsberatung zielte, die, nach ihrer Auffassung, für ein fruchtbares Zusammenwirken von Recht und Naturwissenschaften erforderlich ist. Schon bald stellte sich jedoch heraus, dass es diesem Zusammenwirken offensichtlich an einer fundierten theoretischen Grundlage mangelte, nicht nur in der Rechtspraxis, sondern auch in der Rechtswissenschaft. Nach einer kurzen Phase, in der sie versuchte, diesen Missstand zu überwinden, entschied sich Stefanie Merenyi, an dieser Grundlage im Rahmen einer Dissertation selbst mitzuarbeiten. Hier analysierte sie die Entstehung und Bedeutung des Rechtsbegriffes Stoff unter Berücksichtigung des auf Stoffe gerichteten Patentwesens. Diese Arbeit begann 2010, wiederum an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt/Main (Prof. Dr. Eckard Rehbinder, Erstgutachter) und mündete in eine äußerst spannende Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien (Prof. Dr. Thomas Simon, Zweitgutachter).

Das Ergebnis war eine systematische Annäherung an gleich mehrere Aspekte: die Entstehung der verschiedenen Naturwissenschaften selbst, ihre mannigfachen Auswirkungen auf die Gesellschaft und vice versa, und schließlich ihre ebenso mannigfachen Auswirkungen auf das Recht. Als ein Ergebnis des letztgenannten Aspekts konnte die Arbeit eine erste Übersicht über notwendige Weiterentwicklungen präsentieren, die sich sowohl in der Rechtstheorie als auch in der Rechtspraxis zeigen. 2018 wurde die Arbeit schließlich fertiggestellt, im schriftlichen Teil wie in der Disputation mit der Note summa cum laude bewertet und als eine der zwei besten wirtschaftsrechtlichen Dissertationen mit dem Frankfurter Baker McKenzie Preis ausgezeichnet (siehe dazu auch unter Veröffentlichungen).