Kosten

Als deutsche Rechtsanwältin richtet sich die Vergütung meiner Leistungen nach den einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften. Dazu zählen u. a. § 49 b der deutschen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG enthält einerseits einen Katalog gesetzlich geregelter Gebührensätze, das sogenannte Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Es bietet andererseits stets die Möglichkeit, die Vergütung des Rechtsanwalts individuell zu vereinbaren. In diesem Fall wird zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine sogenannte Vergütungsvereinbarung geschlossen (§§ 3a ff, 34 RVG).

Der Abschluss einer solchen Vergütungsvereinbarung erlaubt die Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls. Dazu können z.B. die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zählen, ebenso wie etwaige besondere Haftungsrisiken des Rechtsanwalts sowie der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.

Wenn und soweit meine Leistungen nicht nur juristische Belange, sondern auch spezifisch naturwissenschaftlich-technische Zusammenhänge betreffen, ist ein erhöhter Schwierigkeitsgrad gegeben. Dieser führt zu einem erhöhten Arbeitsumfang und nicht selten auch zu besonderen Haftungsrisiken.

Meine Tätigkeit erfordert daher in der Regel den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung.