Ziele

Meine Ziele sind darauf gerichtet,

den Nebel zwischen den Naturwissenschaften und dem Recht zu lichten
und eine neue Zusammenarbeit zwischen ihnen zu katalysieren.

Die Entstehung dieses Nebels reicht allerdings weit in die Rechtsgeschichte zurück. Er konnte sich praktisch ungehindert über Jahrhunderte ausbreiten in denen das Zusammenwirken der Disziplinen sich selbst überlassen war.

Seit ihrem Aufkommen im Zuge der sogenannten wissenschaftlichen Revolution stellen die Naturwissenschaften eine konstante Herausforderung für das Recht dar. Ein besonderes Beispiel für diese Herausforderung, wenn nicht sogar ihr zentrales Paradigma, stellt der Rechtsbegriff Stoff dar. Während es sich hierbei um den zentralen Begriff der Naturwissenschaft Chemie handelt, hat das Recht denselben einfach übernommen, ohne seine umfassende Bedeutung zu untersuchen. In der Folge verbreitete er sich in zahllose Rechtsvorschriften auf der ganzen Welt. Schon seit mehr als 200 Jahren kennt man Stoffe daher als Gegenstand von Patentrechten. Auf der anderen Seite, und meistens erst seit den 1960er Jahren, kennt man sie als konkrete Anknüpfungspunkte, sogenannte „legal entities“, auch in Bezug auf anderer Rechte, wie etwa Verbote, Beschränkungen oder Marktzulassungen (z.B. für Arznei- und Betäubungsmittel aber auch für Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und viele Verbraucherprodukte).

In der Folge sehen sich heute immer mehr Jurisdiktionen einem grundlegend neuen Rechtsgebiet gegenüber, dem sogenannten Stoffrecht. Die Vereinnahmung des naturwissenschaftlichen Stoffbegriffs durch das Recht markiert daher einen Ausgangspunkt, von dem aus sich die Naturwissenschaften ihren Weg in die unterschiedlichen Jurisdiktionen gebahnt haben. Seit diesen Zeiten wurde dieser Weg nicht nur immer weiter ausgebaut – sein Ausbau schreitet auch heute noch immer weiter voran …

Die daraus resultierenden Herausforderungen wurden von den betroffenen Akteuren zumeist kaum wahr genommen. Weder die Gesetzgeber, noch die regulierten Industrien, noch die Rechtswissenschaften verwandten besondere Mühe auf die spezifischen Nöte, die sich aus dem Aufeinandertreffen von Naturwissenschaften und Recht ergaben. Daher sind die Einzelheiten dieser Herausforderungen bis heute sehr undeutlich.

Die Rechtsanwaltskanzlei MERENYI hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese juristische Undeutlichkeit mit neuen Konzepten und frischen Ideen anzugehen.